Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 30.4.2020 die sog. „Lockerungsverordnung“ erlassen. Diese ist am 1.5.2020 in Kraft getreten.
Für den Werbebereich kann folgendes festgehalten werden:
Öffnung der Betriebe/Räumlichkeiten für Kunden ab 1.5.2020:
• Alle …
weiterlesen…