Ein Bild aus dem Internet, ein Social-Media-Posting, eine Werbeaussage oder ein Newsletter: Was im Marketingalltag schnell erstellt und veröffentlicht ist, kann rechtlich durchaus Folgen haben. Unternehmen und Werbetreibende sehen sich immer wieder mit Schreiben konfrontiert, in denen behauptete oder vermutete Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden. Doch nicht jedes Schreiben ist automatisch eine berechtigte Abmahnung.
Zwischen Betrugsversuchen, tatsächlichen Abmahnungen und sogenannten Berechtigungsanfragen gibt es wichtige Unterschiede. Fachgruppengeschäftsführer Daniel Hauk erklärt im Interview, worauf Unternehmen achten sollten und wie man auf ein entsprechendes Schreiben richtig reagiert.
Welche Arten von Schreiben können Unternehmen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen erreichen?
Die häufigste Form sind zweifellos Betrugsversuche, die vor allem im Internet allgegenwärtig sind und durch KI immer ausgereifter und heimtückischer werden können. Auch wenn viele Betriebe wissen, wie sie mit potenziellen Betrugsversuchen umgehen sollten, ist die Seriosität eines Schreibens nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Die Wirtschaftskammer bietet dazu eine laufend aktualisierte Liste aktueller Betrugsfälle:
Aktuelle Betrugswarnungen für Unternehmen – WKO
Der Gegenpol dazu sind tatsächliche Abmahnungen. Mit ihnen werden Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich verfolgt. Häufig kommt das Schreiben direkt von einer Rechtsanwaltskanzlei, ohne dass der betroffene Betrieb zuvor mit der Rechteinhaberin_dem Rechteinhaber in Kontakt war. Voreilige Beschwichtigungs- oder Verhandlungsversuche können daher ins Leere laufen. Entscheidend ist eine gründliche Prüfung der Vorwürfe und eine besonnene Antwort auf das Abmahnungsschreiben.
Woran erkennt man eine tatsächliche Abmahnung?
Typisch für eine tatsächliche Abmahnung ist, dass eine bereits erfolgte Urheberrechtsverletzung behauptet und deren Unterlassung bzw. Beseitigung gefordert wird. Häufig wird dazu eine Unterlassungserklärung verlangt, die bei einem neuerlichen Verstoß mit einer Strafzahlung verbunden sein kann. Zusätzlich werden oft Schadenersatz, eine Lizenzgebühr und die Kosten des anwaltlichen Einschreitens gefordert. Das kann für Betriebe schnell teuer werden.
Was sind sogenannte Berechtigungsanfragen und wie unterscheiden sie sich von Abmahnungen?
Zwischen berechtigten Abmahnungen und offensichtlichen Betrugsfallen mischen sich verstärkt sogenannte „Berechtigungsanfragen“ unter. Dabei wird häufig darauf hingewiesen, dass eine potenzielle Verletzung geprüft werde und ein Nachweis über eine bestehende Lizenz benötigt werde. Alternativ wird die Zahlung einer Lizenzgebühr oder von Schadenersatz angeboten.
Der große Unterschied zu Abmahnungen besteht meist darin, dass noch keine konkrete Urheberrechtsverletzung behauptet wird und keine direkte Aufforderung zur Unterlassung besteht. Manchmal wird lediglich versucht, unwissende Betriebe zur Zahlung einer Lizenzgebühr zu bewegen, ohne dass diese sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben. In anderen Fällen ist die Anfrage durchaus berechtigt und kann einer späteren Abmahnung vorausgehen. Berechtigungsanfragen sollten daher keinesfalls unterschätzt, sondern stets auf ihre Legitimität geprüft werden.
Was sollten Unternehmen tun, wenn sich Abmahnung und Betrugsversuch nicht eindeutig unterscheiden lassen?
Eine genaue Abgrenzung zwischen Abmahnung, Berechtigungsanfrage und Betrugsversuch ist in der Praxis oft nicht möglich. Zunächst gilt daher: Ruhe bewahren und nichts voreilig unternehmen. Das Schreiben sollte sorgfältig geprüft, die Absenderin_der Absender auf Seriosität kontrolliert und Fristen notiert werden. Ebenso wichtig ist es, die eigenen Nutzungsrechte zu überprüfen und den Sachverhalt gut zu dokumentieren. Sollte an den Vorwürfen tatsächlich etwas dran sein, sollten Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Damit können weitreichende Verpflichtungen und hohe Strafzahlungen im Wiederholungsfall verbunden sein. Auch voreilige Erklärungen können zu nachteiligen Zugeständnissen führen. Gleichzeitig ist es wichtig, Kooperationsbereitschaft zu zeigen. Das erleichtert nicht nur die gemeinsame Lösungsfindung, sondern kann auch rechtlich relevant sein: Bei einer Unterlassungsklage muss die Klägerin_der Kläger grundsätzlich die Wiederholungsgefahr nachweisen. Ein kooperatives Auftreten kann diesen Nachweis erschweren.
Wie können sich Unternehmen vor potenziell berechtigten Forderungen schützen?
Das beste Mittel gegen potenziell berechtigte Forderungen ist immer das genaue Prüfen der eigenen Berechtigungen und das Einholen einer rechtlichen Beratung, wenn Zweifel an der Berechtigung bestehen. Durch schnelle Kontaktaufnahme mit einer Rechtsanwältin_einem Rechtsanwalt oder den Dienststellen der Wirtschaftskammer kann vielen künftigen Kopfschmerzen vorgebeugt werden. Wenn sehr kurze Fristen gesetzt wurden, sollte unbedingt um Fristverlängerung zur Prüfung des Sachverhalts und der Ansprüche ersucht werden, ohne irgendwelche Zugeständnisse zu machen. Viele seriöse Anwaltskanzleien kommen solchen Fristerstreckungsansuchen nicht selten entgegen.
Auf den Punkt gebracht, ist Betrieben folgende Grundregel ans Herz zu legen: Ruhe bewahren und keine voreiligen Erklärungen oder Zahlungen tätigen, Gewissheit über die eigenen Nutzungsrechte erlangen und bei Zweifel rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In der Wirtschaftskammer stehen wir gerne für eine Erstauskunft zur Verfügung.
Über Fachgruppengeschäftsführer Daniel Hauk
Der gebürtige Salzburger war vor seinem Wechsel in die Wirtschaftskammer viele Jahre als juristischer Mitarbeiter und später als Konzipient in einer Salzburger Rechtsanwaltskanzlei tätig. In dieser Zeit entwickelte er besonderes Interesse an der Vielfalt der Rechtsbereiche und Problemstellungen, mit denen er im Zuge seiner Kanzleitätigkeit konfrontiert war.
FAQ:
Muss ich eine Abmahnung sofort bezahlen?
Nicht automatisch. Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt und ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Wenn ihr euch unsicher seid, könnt ihr gerne die kostenlose Rechtsberatung eurer Fachgruppe in Anspruch nehmen.
Darf ich eine Abmahnung einfach ignorieren?
Davon raten wir ab. Auch wenn man die Forderung für unberechtigt hält, sollten Schreiben und insbesondere darin enthaltene Fristen ernst genommen und fachkundig geprüft werden.
Wer haftet, wenn eine Agentur ein Bild für eine Kundin_einen Kunden verwendet?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die konkreten Umstände, die vertraglichen Vereinbarungen und die Frage, wer welche Inhalte und Rechte eingebracht hat. Deshalb sind klare Zuständigkeiten und Freigabeprozesse zwischen Agentur und Auftraggeber_in wichtig.
Sind Berechtigungsanfragen genauso ernst zu nehmen wie Abmahnungen?
Berechtigungsanfragen sind nicht automatisch Abmahnungen. Sie sollten aber ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Je nach konkretem Inhalt können sie berechtigt sein, unbegründet sein oder einer späteren Abmahnung vorausgehen.
Was sind die häufigsten Abmahnfallen in der Werbung?
- Bilder & Urheberrecht – „Das Bild war doch frei im Internet verfügbar …“
- Social Media & Influencer-Marketing – fehlende Werbekennzeichnung
- Website & Impressum – formale Fehler
- Newsletter & Direktmarketing – unerlaubte Zusendungen
- Werbeaussagen – „der Beste“, „Nr. 1“, „100 % natürlich“ etc.
- Marken & Logos – Verwendung fremder Marken
- Gewinnspiele & Promotions – Teilnahmebedingungen, Kennzeichnung etc.
Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung bekomme?
- Ruhe bewahren: Nicht jede Abmahnung bedeutet automatisch, dass der Vorwurf berechtigt ist.
- Fristen beachten: Eine Abmahnung sollte nicht einfach ignoriert werden.
- Nichts vorschnell unterschreiben: Insbesondere bei einer Unterlassungserklärung sollte man genau prüfen, was man unterschreibt.
- Sachverhalt sichern: Posting, Website, Bild, E-Mail-Verläufe, Freigaben etc. dokumentieren.
- Rechtlich prüfen lassen.
- Ursache beheben: Nicht nur den konkreten Fehler löschen, sondern prüfen, ob ähnliche Inhalte ebenfalls betroffen sind.
Checkliste: 10 Fragen, die sich jede Werbeagentur stellen sollte, um Abmahnungen zu vermeiden
- Haben wir die Nutzungsrechte für den verwendeten Inhalt?
- Ist geklärt, wer die Rechte eingebracht hat?
- Sind Werbeaussagen belegbar?
- Ist Werbung ausreichend gekennzeichnet?
- Sind Gewinnspielbedingungen vorhanden?
- Ist das Impressum korrekt?
- Liegt für Newsletter die notwendige Einwilligung vor?
- Sind Marken und Logos rechtmäßig verwendet?
- Gibt es einen dokumentierten Freigabeprozess?
- Ist vertraglich geregelt, wer welche rechtliche Verantwortung trägt?
Weiterführende Informationen:
https://www.wko.at/noe/e-commerce/abmahnungen-kurzvideos
https://www.wko.at/datenschutz/abmahnungen-google-fonts
https://www.wko.at/ktn/service/urheberrecht-und-urheberrechtsverletzung
https://www.wko.at/ktn/wettbewerbsrecht/hochkonjunktur-bei-abmahnungen-wegen-urheberrechtsverstoessenhttps://www.wko.at/wettbewerbsrecht/urheberrecht-ueberblick
https://www.wko.at/wettbewerbsrecht/urheberrecht-ueberblick

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