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„Künstliche Intelligenz kann kreativ sein“ – das versicherte uns KI-Experte Michael Katzlberger in seinem Impulsvortrag.

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Gekommen, um zu bleiben: Das kann man wohl über künstliche Intelligenz sagen. Welche Tools gerade für die Kreativbranche spannend sind, wie wir KI für Fotos, Videos und Texte einsetzen können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es zu beachten gibt, haben wir für euch kurz zusammengefasst.

Volles Haus am 2. Mai in der Wirtschaftskammer

Das Interesse an künstlicher Intelligenz in der Werbebranche scheint groß: Zum Impulsvortrag im Rahmen der W.In-Akademie war der Plenarsaal der Wirtschaftskammer fast bis auf den letzten Platz besetzt. Kein Wunder, denn KI ist aktuell in aller Munde. Wird KI die Welt bereichern oder müssen wir um unsere Jobs zittern? Darf man Bilder, die per KI generiert wurden, an einen Kunden verkaufen? Wie sieht es mit Urheberrechten aus? Erkennen meine Kunden, ob ChatGPT meine Texte verfasst hat? Diese und viele weitere Fragen beschäftigten die rund 180 Teilnehmer:innen.

Beispiele aus der Praxis zeigen „The Power of AI“

Anhand praktischer Beispiele demonstrierte Michael Katzlberger, wie diese faszinierenden Technologien in verschiedenen kreativen Bereichen eingesetzt werden können, um neue und einzigartige Lösungen zu generieren. Bereits seit 2016 beschäftigt sich Katzlberger mit künstlicher Intelligenz und will mit seinem Unternehmen “3LIOT” das Thema einer breiten Öffentlichkeit besser zugänglich machen. Der Werbeprofi gab hilfreiche Tipps für Einsteiger:innen und veranschaulichte, wie sich verschiedene Tools, von ChatGPT über Runway und Midjourney, im Laufe der letzten Jahre, Monate und Wochen rasant verändert haben. Ob er nun den eigenen Hund anhand von Bildbearbeitungstools zur Comicfigur werden lässt, in wenigen Minuten Videos erstellt oder 3D-Modelle zum Leben erweckt: Die Möglichkeiten in der virtuellen Welt scheinen endlos. 

KI für die Werbebranche: Fluch oder Segen?

Für die Werbebranche sei es vorteilhaft, KI als Unterstützer kreativer Prozesse zu sehen und sich diesen neuen Technologien nicht zu verschließen, so Katzlberger. Denn die Technologien könnten dabei helfen, die eigene Kreativität zu beflügeln, mühsame und kleinteilige Bildbearbeitungen in Sekundenschnelle zu erledigen, um so mehr Zeit für spannende Projekte zu haben.  

Natürlich dürfen auch die Risiken, die durch künstliche Intelligenz entstehen, nicht außer Acht gelassen werden: Datenmissbrauch sowie Deep Fakes, also manipulierte Medieninhalte, die täuschend echt aussehen, nehmen natürlich auch zu. Wer von uns hat noch keine Bilder von Angela Merkel und Barack Obama Eis essend am Strand oder Emmanuel Macron beim Straßenkehren gesehen? 

Der Kreativität sind in der virtuellen Welt kaum Grenzen gesetzt: Von Musikkompositionen, über Texterstellung, Foto- und Videoproduktionen, Mode- und Kostümdesign, Architektur, Visualisierung von 3D-Modellen bis hin zur Gestaltung von ganzen Filmsets lassen sich viele der neuen Tools kreativ einsetzen. 

„Die Kreativbranche wird als erste und am stärksten von KI beeinflusst werden. Gerade die Werberinnen und Werber werden diese Chance nutzen und damit viele neue Ideen und auch Geschäftsmodelle schaffen“, sagt Fachgruppenobmann Clemens Jager.

Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?

Wer KI-generierte Medien verwendet, bewegt sich aktuell noch in einer rechtlichen Grauzone. Es gibt noch kein Gesetz, das beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht vorsieht. Bis dahin empfiehlt KI-Experte und Werbefachmann Katzlberger, die eigenen Kunden auf den Einsatz von KI-Tools aufmerksam zu machen. Ein simpler Hinweis wie „Dieses Bild wurde mit KI generiert“ reiche oft schon aus. 

Die aktuelle Rechtslage in der EU erlaubt die Verwendung KI-generierter Mediendaten noch relativ uneingeschränkt. Allerdings wird bereits an einer Richtlinie gearbeitet (“AI Act”), die KI in Risikoklassen einteilt: von “erlaubte Risiken” bis hin zu “inakzeptable Risiken” soll eine Differenzierung erfolgen. 

Eine weitere offene Frage ist die des Urheberrechts: Wem gehören Texte und Bilder, die mittels KI generiert wurden? In seiner ursprünglichen Form schützt das Urheberrecht Werke, die von Personen erschaffen wurden – nicht von Maschinen. Problematisch ist diese Auslegung allerdings: Denn ChatGPT und Co. kreieren keine neuen Texte und Bilder, sie lernen aus vorhandenem Material. Bei beabsichtigter kommerzieller Nutzung raten Experten daher noch zur Vorsicht.    

Blick in die Zukunft

Was die Zukunft der KI bringen wird, bleibt spannend. Aktuell entwickeln sich diverse Tools wöchentlich in einer Geschwindigkeit weiter, die vor ein paar Jahren noch undenkbar gewesen ist. Für Werber:innen jedoch scheint die Botschaft klar: dranbleiben! Auch, wenn aktuell eine Stimmung zwischen Panik und Euphorie herrscht. KI wird uns auf lange Sicht das Leben erleichtern – und kann richtig Spaß machen! 

Tipps für Einsteiger:innen

Vor Ort verriet uns Michael Katzlberger noch, welche Tipps er für KI-Neulinge hat: DALL·E 2 zur Bilderzeugung ausprobieren und mit ChatGPT erste Dialoge führen, um die Technologie besser kennenzulernen. 

Für alle, die mehr über unseren Vortragenden wissen wollen:

https://katzlberger.ai/

3liot.ai