Blog der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation | WKS

Selbstständig und Mama: Alle Infos zu finanziellen Beihilfen, steuerlichen Erleichterungen und der Vereinbarkeit von Job und Familie

Facebook
WhatsApp
LinkedIn
Print

Vom Wochengeld über Zuverdienstgrenzen, bis hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Arbeit – kurz und kompakt mit den wichtigsten Links für mehr Infos.

Zugegeben, der Alltag als Selbstständige ist manchmal eine große Herausforderung: Die finanzielle Unsicherheit, das viele Netzwerken und die Kundenakquise, die Trennung zwischen Arbeit und Freizeit und nebenbei noch Buchhaltung & Co. sind nicht ohne. Selbständig und Mama sein ist zum Teil noch ein wenig herausfordernder: die finanzielle Mehrbelastung, diverse Kinderkrankheiten, Schließtage in der Krabbelgruppe oder im Kindergarten, schlaflose Nächte, fehlende Pausen für sich selbst und kaum Zeit für Austausch mit Kolleg:innen oder anderen Müttern, die in einer ähnlichen Situation sind.

Die Kombination aus Selbständigkeit und Mutterschaft ist geprägt von Spannungsfeldern – zwischen Belastung und Bereicherung, Gewissenskonflikten und Glücksgefühlen. Die Selbständigkeit bedeutet für Unternehmerinnen aber auch Gestaltungsfreiheit und die Möglichkeit, das eigene Business an die Bedürfnisse der Familie anzupassen.

Viele werdenden Mütter, die ihr eigenes Unternehmen leiten, wissen oft gar nicht, dass es auch für Selbstständige diverse finanzielle Unterstützungen und steuerliche Vorteile gibt. Hier findet ihr einen kurzen Überblick dazu.

Selbstständig und schwanger:

In der Schwangerschaft schwirren einer Frau viele Gedanken durch den Kopf, die sich natürlich in erster Linie um das Kind und dessen Gesundheit drehen. Doch auch in puncto Unternehmerinnentum gibt es ein paar Dinge, an die werdende Mütter denken sollten: Wen muss ich über meine Schwangerschaft informieren? Soll ich mein Gewerbe abmelden oder darf ich weiterarbeiten? Bekomme ich Wochengeld? Hier die wichtigsten Antworten darauf:

  • Die Schwangerschaft muss bei der SVS gemeldet werden (spätestens drei Monate vor Geburt)
  • Ja, es gibt auch für Selbstständige sogenanntes „Wochengeld“ (acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung)
  • Für Selbstständige gibt es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot während des Wochengeldbezugs („Mutterschutz“); Selbstständige dürfen also während der Schwangerschaft so lange arbeiten, wie sie möchten
  • Das Wochengeld beträgt 70,28 Euro pro Tag (Wert 2025), den Antrag dafür könnt ihr direkt über das Onlineformular der SVS stellen
  • Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind Voraussetzung, um Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen zu können
  • Selbstständige Schwangere können ihr Unternehmen weiterführen (Anspruch auf eine:n Betriebshelfer:in und Wochengeld) oder ruhend melden (Anspruch auf Wochengeld)
  • Während der Ruhendstellung deines Unternehmens darfst du keine neuen Aufträge abwickeln, Kund:innen betreuen oder Werbung machen.

Hilfreiche Links:

Nach der Geburt: Bekomme ich Kinderbetreuungsgeld oder andere Unterstützungen?

Auch Selbstständige haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Es gibt zwei mögliche Varianten, zwischen denen frau sich entscheiden kann:

  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 
  • Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Im ersten Fall erhältst du 80 % deiner Letzteinkünfte, maximal aber 76,60 Euro pro Tag. Die zweite Variante ist einkommensunabhängig und macht je nach Bezugsdauer zwischen 16,87 Euro und 39,33 Euro täglich aus. Kinderbetreuungsgeld kann auch von Adoptiv- und Pflegeeltern bezogen werden.

!Vorsicht! Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeldes gibt es strenge Zuverdienstgrenzen zu beachten! Aktuell sind das maximal 60 % deiner Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt bzw. 18.000 Euro jährlich bei der pauschalen Variante und 8.100 Euro jährlich beim einkommensabhängigen Modell. Der Zuverdienstrechner der SVS schafft Klarheit.

Unternehmer:innen mit geringem Einkommen (weniger als 8.100 Euro im Jahr) können eine zusätzliche Beihilfe in Höhe von 6,06 Euro täglich für maximal 365 Tage beantragen. Wenn du mit dem anderen Elternteil des Kindes verheiratet bist oder zusammenlebst, darf dieser nicht mehr als 18.000 Euro pro Jahr verdienen.

Familienbeihilfe

Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die im selben Haushalt mit dem Kind leben, erhalten automatisch Familienbeihilfe. Sie ist einkommensunabhängig und wird gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag monatlich ausbezahlt. Die Höhe hängt vom Alter des Kindes und der Anzahl weiterer Kinder ab.

Hilfreiche Links:

Steuerliche Erleichterungen für Eltern

Neben der Familienbeihilfe, dem Kinderabsetzbetrag und dem Kinderbetreuungsgeld gibt es noch weitere finanzielle Unterstützungen bzw. steuerliche Erleichterungen für Eltern:

  • Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, den du in deiner Einkommensteuererklärung anführen kannst. Er ermöglicht eine Reduktion der Steuerlast um bis zu 2.000 Euro pro Kind.
  • Alleinverdienerabsetzbetrag: Als Alleinverdienerin kannst du in deiner Einkommenssteuererklärung den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen und dadurch weniger Steuern zahlen.

Mama & Unternehmerin: Wie bekomme ich das alles unter einen Hut?

Zugegeben, es kann manchmal ganz schön viel sein, in die Doppelrolle Mama und Unternehmerin zu schlüpfen. Zum Glück gibt es einige Frauen- und Mama-Netzwerke in Salzburg, die du nutzen kannst:  

  • Frau in der Wirtschaft: Das WKO-Netzwerk „Frau in der Wirtschaft“ bietet immer wieder spannende Vorträge und Veranstaltungen zum Thema Vereinbarkeit Beruf & Familie an.

  • Frau und Arbeit: Auch der Verein „Frau und Arbeit“ unterstützt Frauen und Mamas unter anderem mit Beratungen für Alleinerziehende, zum Thema beruflicher Wiedereinstieg nach der Karenz und zur Mental Load und hilft Frauen mit der Gründerinnen-Akademie, ihr eigenes Unternehmen aufzubauen.
  • Weitere Plattformen: Die gebürtige Salzburgerin und 3-fach Mama Lisi Molzbichler, die mittlerweile in Wien lebt, hat mit ihrer Agentur BalanceUp eine Plattform geschaffen, die sich ganz dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Job verschrieben hat. Sie bietet Kurse, Coachings und Veranstaltungen an – auch in Salzburg.  

Ihr kennt noch weitere Plattformen, Netzwerke, Veranstaltungen oder habt Tipps für selbstständige Mamas? Lasst es uns gerne wissen! Auf Facebook, Instagram, LinkedIn oder per Mail an komm@wks.at

Papamonat für Selbstständige

Selbstständig und Papa? Wenn du möchtest, kannst du „Familienzeit“ in Anspruch nehmen. Du erhältst 54,87 Euro täglich als finanzielle Unterstützung, den sogenannten „Familienzeitbonus“. Die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit bzw. die Ruhendmeldung des Gewerbes sind dafür Voraussetzung.

—- —- —- —- —-

(Anmerkung: Der Text wurde im September 2025 erstellt; die Zahlen zu Absetzbeträgen, Kinderbeihilfe & Co. wurden von offiziellen Seiten wie der WKO und der SVS übernommen und waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell.)