Blog der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation | WKS

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Steuern & Abgaben für Werber:innen – alle Informationen zu Glücksspielabgabe, Werbeabgabe, Digitalsteuer & Co. auf einen Blick

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In der Welt der Werbung gibt es viele kreative Herausforderungen − aber auch einige steuerrechtliche Hürden, die ihr unbedingt im Blick haben solltet. Neben den klassischen Steuerpflichten müssen speziell in der Werbebranche einige besondere Abgaben berücksichtigt werden. Ob Glücksspielabgabe, Werbeabgabe oder die Digitalsteuer: Jede dieser Abgaben hat ihre eigenen Spielregeln und Auswirkungen auf die tägliche Arbeit.

Einkommens- & Umsatzsteuer

Unternehmer:innen in der Werbebranche unterliegen − wie alle anderen Unternehmen − der Einkommenssteuerpflicht, sofern ihr Einkommen 12.816 Euro beträgt (Stand: 2024). Darüber hinaus müssen sie regelmäßig Umsatzsteuer abführen, außer, sie sind aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung davon befreit. Kennt ihr den SV- und Steuer-Rechner der WKO? Der kostenlose Online-Rechner gibt euch einen guten Überblick, wie hoch eure Einkommensteuer ausfallen wird.

Werbeabgabe & Digitalsteuer

Während die Werbeabgabe für Unternehmer:innen in der Werbebranche quasi ein „alter Hut“ ist, ist die Digitalsteuer noch relativ neu. Erstere ist für alle im Inland gegen Entgelt erbrachten Werbeleistungen zu entrichten. Die Werbeabgabe (WA) betrifft Fernseh-, Hörfunk-, Print- und Plakatwerbungen und beträgt fünf Prozent der gebuchten Netto-Werbeleistung. Kostet eine Anzeige in einer Tageszeitung beispielsweise 10.000 Euro, sind dafür 500 Euro Werbeabgabe an das Finanzamt abzuführen. Die Werbeabgabe ist vom Medienunternehmen einzuheben, die Werbeagentur muss sie nur zahlen.

Die Digitalsteuer besteuert seit 2020 Online-Werbeleistungen in Österreich; sie beträgt ebenfalls fünf Prozent der gebuchten Werbeleistung. Allerdings trifft sie erst Unternehmen ab einem weltweiten Umsatz von mindesten 750 Millionen Euro und einem Inlandsumsatz von mindestens 25 Millionen Euro aus Online-Werbeleistungen. Wenn die Umsätze eurer Kund:innen also unter dieser Schwelle liegen, bleiben eure gebuchten Werbeanzeigen auf Meta oder Google steuerfrei.

Glücksspielabgabe

Veranstaltet ihr regelmäßig Gewinnspiele, wisst ihr bestimmt, dass die Gewinne zu versteuern sind. Die Höhe der Abgabe beträgt fünf Prozent des Gewinns und ist einmal monatlich jeweils bis zum 15. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen. Verlost ihr also beispielsweise einen Reisegutschein, einen Griller, ein SUP oder sonstiges im Wert von 500 Euro, müsst ihr 25 Euro Glücksspielabgabe an das Finanzamt entrichten.

Steuerpflicht bei Preisen und Gewinnspielen

Auch wenn ihr in eurer Rolle als Unternehmer:innen Preise gewinnt, sind diese zu versteuern, sofern sie als betriebliche Einkünfte klassifiziert werden. Darunter fallen beispielsweise Preise, die ihr im Rahmen eines Wettbewerbs erhalten habt. Da es bei den meisten österreichischen und internationalen Werbepreisen (Staatspreis, EFFIE, Venus, etc.) kein Preisgeld gibt, entfällt natürlich auch die Steuerpflicht.

Nicht versteuern müsst ihr (als Gewinner:innen) erhaltene Preise aus Gewinnspielen, Stipendien oder Preise, die ihr „in Würdigung eurer Persönlichkeit“ erhalten habt − der Nobelpreis etwa wäre ein Beispiel dafür. (Übrigens sind auch Gewinne bei der Millionenshow steuerfrei, da sie auf Glück und Wissen basieren und nicht auf eurem Talent 😉.)  

Das Gründerservice der WKO bietet regelmäßig Gründer- und Unternehmertrainings an. Dort erhaltet ihr immer wieder hilfreiche Tipps zum Thema Steuern und Abgaben. Einfach regelmäßig Termine checken!

Fachgruppenobmann Clemens Jager rät Mitgliedern der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation, das breite Beratungsangebot der Fachgruppe zu nutzen: „In Vorträgen, im Newsletter oder über Social Media informieren wir unsere Mitglieder zu Steuerthemen, die die Werbebranche betreffen. Es ist uns wichtig, dass wir auch in diesem Bereich ein besonderes Service anbieten und bei Fragen und Unklarheiten helfen können.“

Alle Informationen zu Steuerpflichten in der Werbebranche findet ihr hier: https://www.wko.at/oe/information-consulting/werbung-marktkommunikation/abgaben-steuern